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Riester-Förderung: Erst prüfen, dann raten, dann besiegeln
Bei Entgeltumwandlung droht Arbeitgebern die „Haftungsfalle”
Seit Bestehen der Riester-Förderung wurden mehr als elf Millionen Verträge abgeschlossen. Hinter der Riester-Rente verbergen sich rund 3.700 zertifizierte Produkte. Je nach Risikobereitschaft und Renditeerwartung findet sich für jedermann – so er sich von einem Experten beraten lässt – die passende Lösung: Fondssparpläne, Versicherungspolicen und Banksparpläne. Alle Produkte bieten zwar dieselben Zulagen und Steuervorteile, dennoch gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Risiken und Renditen. Wer als Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter Riester-Renten-Verträge abgeschlossen hat und die Beiträge gleich vom Gehaltskonto seiner Mitarbeiter auf deren Riester-Konto überweisen lässt, kann dabei in die Haftung geraten, wenn er seine Mitarbeiter nicht nur über die Vorzüge, sondern auch über die Nachteile dieser Versorgungslösung im Unklaren lässt oder falsche oder unvollständige Informationen vermittelt. Als Steuerberater sollten Sie Ihren Mandanten dahingehend beraten.
I. Voraussetzungen für eine Riester-Förderung
Als Voraussetzung für eine Riester-Förderung gilt: Der Antragsteller muss zum Kreis der Zulagenberechtigten ge...