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Unternehmensbewertung – Teilwert der Anteile an einer GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Veräußert ein Stpfl. einen Anteil an einer GmbH an einen Dritten für einen unter dem wahren Wert liegenden Betrag, kann eine Entnahme vorliegen, wenn sich Käufer und Verkäufer nicht wie fremde Dritte gegenüberstehen. Verkäufer und Käufer stehen sich nicht wie fremde Dritte gegenüber, wenn der Verkäufer dem Käufer einen weiteren GmbH-Anteil schenkt. Die entsprechende Entnahme ist mit dem Teilwert zu bewerten. Der Teilwert bestimmt sich nach dem nrkr. Urteil des NWB XAAAC-70664 (BFH-Az.: III R 79/07, EFG 2008 S. 527) nach dem Unternehmenswert, der nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln ist (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG).
Praxishinweise: (1) Der Kl. war Inhaber eines Schuhhauses. Das Einzelunternehmen brachte er Ende 1998 in eine GmbH ein. Die betrieblich genutzten Grundstücke ...