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Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei Feststellung des Grundbesitzwerts
Leerstandszeiten sind bei der Feststellung des Grundbesitzwerts für ein bebautes Grundstück nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Grundstückswerts im Ertragswertverfahren ist die vereinbarte Jahressollmiete zugrunde zu legen; es kommt nicht auf die tatsächlich gezahlte Miete an.