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FG Hamburg 15.02.2008 2 K 225/06 , NWB direkt 26/2008 S. 4

Bildung gewillkürten Sonderbetriebsvermögens

Ändert das Finanzamt während des Klagverfahrens den den Verfahrensgegenstand bildenden Feststellungsbescheid durch eine geänderte Feststellung einer bis dahin nicht angefochtenen Besteuerungsgrundlage, kann der Kläger eine darin liegende neue Beschwer durch eine Klageerweiterung auch außerhalb der Frist für die Klage gegen den ursprünglichen Bescheid geltend machen. Hat eine Personengesellschaft ihren originär gewerblichen Betrieb aufgegeben und liegen die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht vor, können die ehemaligen Betriebsgrundstücke auch dann nicht zu gewillkürtem Sonderbetriebsvermögen gewidmet werden, wenn sie der Sicherung einer z. Z. des Betriebs aufgenommenen und noch nicht getilgten Betriebsschuld dienen. Eine Umqualifizierung von Einkünften nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass auf der Ebene der Per...

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