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Aufwendungen für Garten als Kosten des häuslichen Arbeitszimmers
Aufwendungen für die Anlage oder Unterhaltung eins Gartens sind nicht bei den Kosten des Arbeitszimmers im selbst genutzten Einfamilienhaus zu berücksichtigen, wenn der Garten nicht der Erzielung von Vermietungseinkünften dient und die den Garten betreffenden Aufwendungen nicht durch eine Reparatur des Einfamilienhauses veranlasst worden sind.