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Sozialrecht | Berücksichtigung steuerlicher Abschreibungen bei selbständiger Tätigkeit
Im Rahmen der Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II sind bei der Ermittlung des Einkommens eines Selbständigen auch die steuerrechtlich erlaubten Abschreibungen zu berücksichtigen, selbst wenn diesen (noch) keine realen Geldabflüsse zugrunde liegen sollten und sie damit eine gewisse Vermögensbildung für selbständig Erwerbstätige erlauben würden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 27. 11. 2007 - L 13 AS 158/07 ER, FEVS 2008 S. 204).