Ermittlung der Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers in die Schweiz bei Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat
Wirkung einer Verständigungsvereinbarung der deutschen und schweizerischen Finanzverwaltung
Leitsatz
1. Bei einem in Deutschland ansässigen Grenzgänger in die Schweiz sind Dienstreisen in die Bundesrepublik Deutschland nicht
als Nichtrückkehrtage zu berücksichtigen.
2. Stellt eine Verständigungsvereinbarung der deutschen und schweizerischen Finanzverwaltung keine zutreffende Rechtsauslegung
des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz dar, ist diese nach Art. 20 Abs. 3 GG für die Gerichte nicht bindend.
3. Ausländerrechtliche Regelungen der Schweiz sind für die Frage der beruflich bedingten Nichtrückkehr eines Grenzgängers
nicht maßgeblich; entscheidend für die steuerliche Beurteilung sind allein die tatsächlichen Verhältnisse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 356 Nr. 6 EFG 2008 S. 1526 Nr. 19 IWB-Kurznachricht Nr. 1/2009 S. 11 EAAAC-81627
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.04.2008 - 11 K 66/05
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