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Verjährung von Ersatzansprüchen bei Fehlern des steuerlichen Beraters
Hängt eine zivilrechtliche Vertragsgestaltung nach dem Willen des Mandanten von dem voraussichtlichen Ergebnis eines oder mehrerer Besteuerungsverfahren ab und erteilt der Steuerberater hierzu eine unrichtige Auskunft, beginnt die Verjährung des auf diese Pflichtverletzung gestützten Schadenersatzanspruchs mit der Bekanntgabe des ersten nachteiligen Steuerbescheids, nicht schon mit dem Vertragsabschluss.