Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeldberechtigung von Ausländern nur bei Erwerbstätigkeit
Durch die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des AuslAnsprG v. wird das Ziel, die Kindergeldgewährung bei Ausländern an den voraussichtlich dauernden Aufenthalt im Inland zu binden, in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise umgesetzt. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, nicht erwerbstätigen ausländischen Staatsbürgern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis Kindergeld wegen bestehender Abschiebungshindernisse oder einer Erkrankung zu bewilligen.