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Keine lineare Abschreibung für aktivierte Zuckerrübenlieferungsrechte
Zuckerrübenlieferungsrechte sind immaterielle Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Auch solche Rechte können abgeschrieben werden, wenn sie dem Wertverzehr unterliegen. An den Betrieb gebundene Zuckerrübenlieferungsrechte sind trotz ihrer zeitlichen Begrenzungen in den Streitjahren 1996 bis 2000 dem nicht abnutzbaren Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzurechnen.