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Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei fehlender wirtschaftlicher Auswirkung
Persönliche Billigkeitsgründe für den Vollerlass von Säumniszuschlägen liegen nicht vor, wenn er sich auf die konkrete wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen nicht auswirken könnte, da die Einkünfte und das Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen. Ein Steuerpflichtiger ist nicht erlasswürdig, wenn er seine steuerlichen Erklärungspflichten wiederholt und über Jahre hinweg verletzt und dadurch auch Steuern verkürzt sowie erhebliche Steuerstraftaten begangen hat, für die eine Freiheitsstrafe zu verbüßen ist.