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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2153/05 EFG 2008 S. 1270 Nr. 16

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a Satz 5

Betriebliche Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen i.S.d. § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG sind von der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs wegen Überentnahmen ausgenommen

Leitsatz

Der Abzug betrieblicher Schuldzinsen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG setzt voraus, dass die Mittel aus den Darlehen, für die die Schuldzinsen anfallen, nachweislich für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2008 S. 1105
DStRE 2008 S. 987 Nr. 16
EFG 2008 S. 1270 Nr. 16
EStB 2008 S. 368 Nr. 10
DAAAC-80583

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 02.04.2008 - 3 K 2153/05

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