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Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Sachzuwendungen unterliegen neben der Lohnsteuer auch der Umsatzsteuer
Kostenlose Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen (sog. Sachzuwendungen), haben sowohl Bedeutung für die Lohnsteuer als auch für die Umsatzsteuer. Dies gilt auch für verbilligte Sachleistungen an Arbeitnehmer. Die teilweise recht komplizierten umsatzsteuerlichen Beurteilungen entsprechender Sachverhalte werden – wegen der engen Verknüpfungen – regelmäßig im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen getroffen und von dort an die zuständigen Festsetzungsfinanzämter zur Auswertung übermittelt. Aber auch die Umsatzsteuer-Sonderprüfer und Betriebsprüfer werfen zunehmend ein Auge auf die Umsatzbesteuerung derartiger Sachzuwendungen. Mangelnde Kenntnis der Rechtslage oder unzutreffende Beurteilungen durch Unternehmer bzw. deren steuerliche Berater können auch in mittelständischen Unternehmen zu erheblichen Umsatzsteuernachzahlungen führen. Der folgende Beitrag fasst die aktuellen umsatzsteuerrechtlichen Besteuerungsgrundsätze zusammen und erläutert besondere Regelungen für typische, in der Praxis häufig anzutreffende Arten von Sachzuwendungen hinsichtlich Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Vo...