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FG Münster Urteil v. - 8 K 38/05 U EFG 2008 S. 919 Nr. 12

Gesetze: AO § 130 Abs. 1, AO § 251

Insolvenzverfahren:

Anspruch auf Änderung des Bescheides nach § 251 AO bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung

Leitsatz

Es besteht kein Anspruch auf Teilrücknahme eines Feststellungsbescheides nach § 251 AO, wenn nach Ablauf der für den Bescheid nach § 251 AO laufenden Rechtsbehelfsfrist eine Umsatzsteuererklärung eingereicht wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 919 Nr. 12
VAAAC-80149

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Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 21.02.2008 - 8 K 38/05 U

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