Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Leitsatz
Kosten, die ein allein am Arbeitsort wohnender Arbeitnehmer für Familienheimfahrten (nach Guinea) aufwendet, können als Aufwendungen
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gem. der im Streitjahr 2004 noch bestehenden Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3
Nr. 4 EStG (aufgehoben durch Art. 1 Nr. 8 Buchst. a Buchst. aa des Steueränderungsgesetzes vom , BGBl. 2006 I
1652 mit Wirkung vom ) steuerlich zu berücksichtigen sein, wenn diese Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen
des Steuerpflichtigen bildet und (zusätzlich) von diesem „nicht nur gelegentlich” aufgesucht wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Satz 3 EStG). Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn der Steuerpflichtige in Guinea eine Wohnung unterhält,
in der seine dort studierende Ehefrau lebt, und der Steuerpflichtige diese Wohnung 3 Mal im Jahr aufsucht.
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