Voraussetzungen für einen einkommensteuerrechtlichen Betriebsausgabenabzug mit der Folge einer Gewinnneutralität bei einem
Lotto-Dienstleistungsunternehmen
Leitsatz
Unabhängig von der steuerlichen und zivilrechtlichen Anerkennung des Treuhandverhältnisses sind die von einem Lotto-Dienstleistungsunternehmen
in Erfüllung einer betrieblich veranlassten Verpflichtung gegenüber den Mitspielern an einen Treuhänder abgeführten Spieleinsatzanteile
als Betriebsausgabe abzuziehen.
Die Tatsache, dass der Treuhänder zugleich Komplementär des Unternehmens ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAC-80127
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.10.2007 - 14 K 3830/04 F
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