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Anteilige Selbstnutzung eines Gebäudes zu privaten Wohnzwecken
Führt ein Unternehmer ausschließlich steuerfreie Umsätze aus, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, kann er auch die auf den nicht unternehmerisch genutzten Teil eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes entfallenden Vorsteuerbeträge nicht abziehen. Die private Nutzung des Gegenstands ist in diesem Fall nicht steuerbar.