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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2240/04 EFG 2008 S. 1292 Nr. 16

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Künstlerische Tätigkeit eines Sprechers von Werbespots im Rundfunk

Leitsatz

Die Tätigkeit als Sprecher von Werbespots im Rundfunk stellt keine künstlerische Tätigkeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar, wenn der Sprecher lediglich die Rolle eines normalen Produktbenutzers spricht und den Gegenstand der Werbung anpreist, aber keine größere Rolle verkörpert.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1127 Nr. 18
EFG 2008 S. 1292 Nr. 16
KÖSDI 2008 S. 16049 Nr. 6
MAAAC-79628

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 02.04.2008 - 3 K 2240/04

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