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BBEV Nr. 6 vom Seite 223

Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer

Handlungsbedarf und Gestaltungsansätze

Jochen Busch und Urs Bernd Brandtner, beide München

Mit der Abgeltungsteuer beginnt für den Privatanleger zum ein neues Zeitalter. Steuerplanerisch stehen bislang Überlegungen im Vordergrund, die Steuerfreiheit von bestimmten Kapitalanlagen für die Zeit nach 2008 zu konservieren. Bislang eher vernachlässigt wurde dagegen das mit der Abgeltungsteuer einhergehende Verbot des Werbungskostenabzugs. Der Beitrag erläutert daher zunächst das Abzugsverbot und zeigt anschließend Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie Anleger die Kosten der Kapitalanlage auch künftig zum steuerlichen Abzug bringen.

I. Behandlung von Werbungskosten ab 2009

Ab 2009 unterliegen Kapitalerträge umfassend einer einheitlichen Steuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer. Gerade für Stpfl. mit hohem zu versteuernden Einkommen erweist sich die Abgeltungsteuer zunächst als deutliche Verbesserung.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der optisch niedrige Steuersatz u. a. einhergeht mit dem Verbot des Werbungskostenabzugs. Dies kann bei Anlegern mit hohen Werbungskosten, vor allem aber bei vermögenden Privatpersonen mit eigenen Family-Office-Strukturen, die Steuersatzvorteile zunichte machen.

1. Grundsatz: Abzugsverbot

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