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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 37/05 EFG 2008 S. 903 Nr. 11

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, UStG § 3 Abs. 1 Nr. 1b, UStG § 10 Nr. 4, UStG § 4 Nr. 12

Vorsteuerabzug bei Überlassung eines Wohnhauses durch GmbH an Geschäftsführer

Leitsatz

1. Errichtet eine GmbH ein Wohnhaus, das teilweise durch die Geschäftsführer unentgeltlich privat und teilweise unternehmerisch genutzt wird, erfolgt der Leistungsbezug für den unternehmerischen Bereich der GmbH; der Vorsteuerabzug ist damit gegeben.

2. Erfolgt der Bezug der Eingangsleistung für den unternehmerischen Bereich, kann aus dem Unterlassen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in der Umsatzsteuerjahreserklärung keine negative Schlussfolgerung gezogen werden.

3. Die unentgeltliche Überlassung der Wohnräume an die Geschäftsführer der GmbH stellt keine umsatzsteuerfreie Vermietung, sondern eine unentgeltliche Wertabgabe dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 14/2008 S. 714
DStRE 2008 S. 1215 Nr. 19
EFG 2008 S. 903 Nr. 11
BAAAC-79192

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.08.2007 - 1 K 37/05

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