Vorsteuerabzug bei Überlassung eines Wohnhauses durch GmbH
an Geschäftsführer
Leitsatz
1. Errichtet eine GmbH ein Wohnhaus,
das teilweise durch die Geschäftsführer unentgeltlich privat und
teilweise unternehmerisch genutzt wird, erfolgt der Leistungsbezug für den
unternehmerischen Bereich der GmbH; der Vorsteuerabzug ist damit gegeben.
2. Erfolgt der Bezug der
Eingangsleistung für den unternehmerischen Bereich, kann aus dem
Unterlassen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in der
Umsatzsteuerjahreserklärung keine negative Schlussfolgerung gezogen
werden.
3. Die unentgeltliche
Überlassung der Wohnräume an die Geschäftsführer der GmbH
stellt keine umsatzsteuerfreie Vermietung, sondern eine unentgeltliche
Wertabgabe dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 14/2008 S. 714 DStRE 2008 S. 1215 Nr. 19 EFG 2008 S. 903 Nr. 11 BAAAC-79192
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.08.2007 - 1 K 37/05
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