Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kürzung der Werbungskosten bei Arbeitnehmern
Die Werbungskosten bei in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern sind nicht nach Maßgabe des § 3c EStG zu kürzen, weil die Aufwendungen (z. B. für Fahrten zur Arbeitsstätte) – ebenso wie bei Arbeitnehmern, die nach § 3b EStG steuerfreie Zuschläge erhalten – in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreien Einnahmen stehen.