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Der Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes
Die Anerkennung des Wegeunfalls als Unterfall des Arbeitsunfalls (am Arbeitsplatz) führt zu einer erheblichen Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes. In der Praxis hat der Wegeunfall erhebliche Bedeutung. Es gibt eine Reihe schwieriger Auslegungsfragen, wann ein versicherter Wegeunfall angenommen werden kann. Dabei geht es darum, den Versicherungsschutz einzugrenzen, um die Gefahr seiner Ausuferung zu verhindern. Der Wegeunfall war und ist umstritten. Immer wieder bis in die jüngste Vergangenheit wird er insbesondere von den Unternehmen, die alleine beitragspflichtig sind (§ 150 SGB VII) und die Mittel für die gesetzliche Unfallversicherung aufbringen, in Frage gestellt. Da sich das BSG in jahrzehntelanger Rechtsprechung – wie aufzuzeigen ist – bemüht, den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen sachgerecht einzuschränken, sind die Vorbehalte der Unternehmerseite gegen diesen Versicherungsfall kaum verständlich.
I. Problemdarstellung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt die Versicherten vor den Risiken des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheit, die ihnen bei der in § 8 SGB VII definierten versicherten Tätigkeit begegnen. Versichert sind die Pflichtversicherten (§ 2 SGB VII) und die freiwillig Versicherten (§ 6 SGB VII). ...