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Bankrecht | Sorgfaltspflichten des Kontoinhabers beim Online-Banking
Beim Missbrauch des PIN-/TAN-Verfahrens (sog. Phishing) muss das Gericht feststellen, auf welche konkrete Art sich der Täter die Zugangsdaten verschafft hat, um einen Sorgfaltspflichtverstoß des Kontoinhabers im Rahmen des Mitverschuldens bewerten zu können. Es besteht kein Anscheinsbeweis für die Anwendung von Phishing, wenn andere Angriffsmethoden gleichermaßen in Betracht kommen. Der „durchschnittliche Anwender” muss eine aktuelle Virenschutzsoftware und eine Firewall verwenden und regelmäßig Sicherheitsupdates für sein Betriebssystem und die verwendete Software aufspielen, um seinen allgemeinen Sorgfaltspflichten zu genügen. Weitergehende Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich (, nrkr.).