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Einkommensteuer | Zweifelsfragen zur Abgrenzung des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG; Mehrkontenmodelle
Bei der KG kann sich das Kapitalkonto aus mehreren Konten mit verschiedenen Bezeichnungen zusammensetzen und dazu kann auch ein „Darlehenskonto” gehören. Damit ist die Frage der zutreffenden Abgrenzung von Kapitalkonten (i. S. des § 15a EStG) und Darlehenskonten (des Gesellschafters) von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der ausgleichsfähigen Verluste. Die Kriterien, die für die Abgrenzung herangezogen werden können, zählt die OFD Hannover in der Verfügung v. - S 2241 a - 96 - StO 222/221 NWB GAAAC-78295 beispielhaft auf. Die Abgrenzung ist anhand des Gesellschaftsvertrags durchzuführen. Ausschlaggebend ist die zivilrechtliche Rechtsnatur des jeweiligen Kontos. Welche Kontenmodelle (Zwei-, Drei-, Vierkontenmodell) in der gesellschaftsvertraglichen Praxis vorzufinden sind, wird ebenfalls erläutert.