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Einkommensteuer | Abschreibung auf vertragsärztliche Zulassung
Der „wirtschaftliche Vorteil einer Vertragsarztzulassung” stellt kein gesondert zu bewertendes Wirtschaftsgut dar. Es handelt sich vielmehr um einen wertbildenden Faktor des Wirtschaftsguts „Praxiswert” im Rahmen des Gesamtkaufpreises zum Erwerb der Vertragsarztpraxis (). Hierzu erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.