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Abgabenordnung | Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren
Das NWB FAAAC-77912 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. (2) Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des , BStBl 2002 II S. 323). – Anmerkung: Die Entscheidung betrifft den Fall des früher sog. Konkurses im Konkurs. Hier hat der BFH seit jeher das Aufrechnungsverbot für nach Eröffnung des Konkursverfahrens entstan...