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Haushalts- und Jahresabschlussanalyse in der kommunalen Doppik
Anlässe, Bedeutung und Grenzen
Mit Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom wurde eine Reform des kommunalen Rechnungswesens in Deutschland eingeleitet . Die für die Ausgestaltung des kommunalen Rechnungswesens zuständigen Bundesländer können ihren kommunalen Gebietskörperschaften künftig die sog. kommunale Doppik in der jeweils landestypischen Ausprägung oder eine erweiterte Kameralistik vorschreiben oder aber beide Systeme alternativ zulassen (Optionsmodell) . Fast alle Bundesländer haben sich, z. T. auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände, für die kommunale Doppik als künftiges Rechnungslegungssystem entschieden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfassen lediglich die Reformkonzepte Hessens (vgl. § 92 Abs. 3 HGO), Schleswig-Holsteins und Bayerns (vgl. Art. 61 Abs. 4 GO Bayern) ein Optionsmodell.
Was ist Ziel einer (Haushalts- und) Jahresabschlussanalyse einer Gemeinde?
Welche Kennzahlen der (Haushalts- und) Jahresabschlussanalyse kommen grundsätzlich in Betracht?
Wie ist deren Bedeutung und wo liegen die Grenzen der Kennzahlenanalyse im kommunalen Bereich?
I. Einleitung – Doppisches kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Infolge des o. g. IMK-Beschlusses haben...