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Umsatzsteuer: Mindestbemessungsgrundlage und Sammelbeförderungen
Der BFH hat sich mit Urteil vom – V R 15/06 NWB KAAAC-76532 (KurzinfoStuB2008 S. 362) mit der Fra-ge der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG) auseinander gesetzt. Die Beachtung der Mindestbemessungsgrundlage löst die Rechtsfolge aus, dass nicht das vereinbarte Entgelt, sondern die dem Unternehmer entstandenen Kosten als Bemessungsgrundlage für die Be-stimmung der Umsatzsteuerhöhe herangezogen werden.
Diese Mindestbemessungsgrundlage kommt zur Anwendung für sonstige Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG). Die Beförderung der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte stellt nach Auffassung des BFH jedoch keine Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses dar, wenn für die Arbeitnehmer keine zumutbaren Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Die Arbeitnehmer der S-GmbH konnten im Urteilsfall für die tägliche Fahrt von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte in N von der S-GmbH angemietete Busse benutzen. Hierfür hatten die Arbeitnehmer einen Fahrpreis von brutto 1 DM pro Arbeitstag zu zahlen. Die Arbeitnehmer entrichteten Beförderungsent...