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OVG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - 14 A 461/07

Gesetze: GrStG § 33BewG § 21

"Atypizität" der Ertragsminderung Voraussetzung für Grundsteuererlass

Tatbestand

Die Klägerin ist Eigentümerin der Gebäude B. ----straße 10, N. Straße 48/50, Am T. 10, 16, 18, 20, 22, C.---weg 11/13, I.---straße 11, 13, 15, 17, 19, 21 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, F. ------straße 5, 9, 13, 15, H.--------straße 3, 10 und 11 in H1. . Jeweils mit Bescheid vom 27. Januar 2001 setzte der Beklagte die Grundsteuer für die genannten Grundstücke für das Jahr 2001 fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAC-77930

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OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.01.2008 - 14 A 461/07

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