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BBEV Nr. 9 vom

Portugal: Vereinfachung und Beschleunigung des Nachlassverfahrens

Redaktion

Portugal hat ein vereinfachtes Nachlassverfahren eingeführt, das mit einem einzigen Behördengang zu beenden sein soll. Bis Ende Mai 2008 wird ein Test in fünf Verwaltungsbezirken durchgeführt; anschließend soll das Verfahren landesweit zum Einsatz kommen.

I. Zielsetzung der Einführung des vereinfachten Nachlassverfahrens

Durch das Dekret-Gesetz Nr. 324/2007 v. 28. 9. 2007 wurde das portugiesische Zivilregistergesetz geändert. Ziel der Anpassungen ist die Beseitigung bürokratischer Hindernisse. Daher wurde ein vereinfachtes Nachlassverfahren eingeführt. Die Gebühren dieses Verfahrens sollen etwa 60 % unter den bisher entstehenden Kosten liegen.

Das modifizierte Nachlassverfahren wird derzeit in fünf Verwaltungsbezirken einem Praxistest unterzogen. Dieser soll Ende Mai 2008 abgeschlossen sein. Anschließend ist vorgesehen, dieses Verfahren landesweit zum Einsatz kommen zu lassen.

Neben dem vereinfachten Nachlassverfahren sind weiterhin das notarielle und das gerichtliche Nachlassverfahren zulässig. Diese kommen v. a. bei Existenz eines Testaments oder bei Erbstreitigkeiten zum Einsatz.

II. Durchführung des Nachlassverfahrens

Das vereinfachte Nachlassv...

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