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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 226/05 EFG 2008 S. 854 Nr. 11

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Weiterleitung der Versicherungsprovision an vermittelte Person

Leitsatz

  1. Zum Begriff der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

  2. Die gelegentliche Vermittlung einer Versicherung stellt eine Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG dar.

  3. Vermitteln Stpfl. einander gegenseitig LV und leiten sie jeweils die Versicherungsprovision, die sie erhalten, an die vermittelte Person weiter, liegen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 1602 Nr. 30
DStRE 2008 S. 995 Nr. 16
EFG 2008 S. 854 Nr. 11
HAAAC-77330

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.12.2007 - 16 K 226/05

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