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Einkommensteuer | Kein Kindergeldanspruch für Staatenlose
Weder aus Art. 24 noch aus Art. 29 des Staatenlosenübereinkommens (StlÜbk) ergibt sich ein Anspruch auf Kindergeld (Fortführung der Rechtsprechung zu den gleich lautenden Bestimmungen der Genfer Konvention; Bezug: Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 5, Art. 16, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 DBA-Niederlande).
Praxishinweise: Ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, richtet sich ausschließlich nach § 62 Abs. 2 EStG. Danach bedarf es u. a. einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbewilligung und einer Integration in den Arbeitsmarkt. Das Staatenlosenübereinkommen begründet keinen solchen Anspruch. Besteht kein Kindergeldanspruch, kann der Staatenlose – wenn er entsprechende Einkünfte bezieht – die Freistellung des Existenzminimums für seine Kinder nur über die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG erreichen.