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StuB 8/2008 S. 324

Terminreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts

Beauftragt ein Steuerberater einen an seinem eigenen Sitz tätigen Rechtsanwalt damit, vor einem auswärtigen Gericht einen Gebührenanspruch geltend zu machen, sind dessen Kosten nicht erstattungsfähig, wenn der Steuerberater ohne Weiteres in der Lage gewesen wäre, einen am Ort des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalt mit der Wahrnehmung der Angelegenheit zu betrauen. Die Erstattung von Flugkosten wird grundsätzlich nur bei Auslandsreisen gebilligt oder wenn die Mehrkosten einer Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn stehen. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob die geltend gemachten Kosten der Rechtsverfolgung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) sich in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung des Rechtsstreits bewegen. Dies ist bei Bagatellstreitigkeiten regelmäß...

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