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Doppelbesteuerung | Änderung der Rechtsprechung zu Rückfallklauseln
▶ Urteil: Abschn. 16 Buchst d des Protokolls vom zu Art. 24 Abs. 3 Buchst. a DBA Italien 1989 enthält eine sog. Rückfallklausel, weshalb der von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen erzielte und in Italien im Umwandlungszeitpunkt effektiv nicht besteuerte Gewinn aus der formwechselnden Umwandlung einer italienischen Kapitalgesellschaft der deutschen Besteuerung zu unterwerfen ist – Anschluss an das Senatsurteil vom - I R 158/90, BStBl 1992 II S. 660; Abweichung von dem Senatsurteil vom - I R 14/02, BStBl 2004 II S. 260.
▶ Hinweis: Streitig war, ob der aus einer formwechselnden Umwandlung einer italienischen Personengesellschaft, an der der unbeschränkt steuerpflichtige Kl. beteiligt war, in eine italienische Kapitalgesellschaft entstandene Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterliegt. Der Formwechsel...BStBl 2004 II S. 260