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Trotz Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld: BMF sieht keine Auswirkungen auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulagenförderung
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld oder kindbedingten Steuerfreibeträgen vom 27. Lebensjahr des Kindes auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Brockmann/Hörster (NWB F. 3 S. 14107, 14109) hatten schon 2006 darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die Absenkung der Altersgrenze erhebliche Folgewirkungen haben kann. So z. B. auch darauf, dass die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG abhängig vom Bezug des Kindergelds oder Kinderfreibetrags ist.
Hierzu erklärte nunmehr die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Nicolette Kressl: Mit der Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld sind aus Sicht des BMF keine nachteiligen Auswirkungen für eine Förderung nach dem zwischenzeitlich abgeschafften Eigenheimzulagengesetz verbunden.
Innerhalb der Länder bestehen allerdings unterschiedliche Auffassungen, ob die Absenkung der Altersgrenze auch auf die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage durchschlägt. Denn die Länder haben sich auf Abteilungsleiterebene auf einer Bund-Länder-Besprechung im Februar mehrheitlich – gegen das ausdrückliche Votum des Bundes – dafür ausgesprochen, dass das geltende Re...