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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 2291/07

Gesetze: UStG § 20, AO § 130 Abs. 2, AO § 131 Abs. 2 Nr. 1

Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten für nicht buchführungspflichtige Personen

Leitsatz

  1. Die Möglichkeit der Rücknahme eines Verwaltungsaktes aufgrund eines wirksamen Widerrufsvorbehaltes (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 AO analog) ist auch bei einem rechtswidrigen Verwaltungsakt möglich.

  2. Aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Nr. 2 AO ergibt sich, dass Unternehmen, die bereits kraft Gesetzes keine Bücher führen müssen und denen deshalb keine Erleichterungen nach § 148 AO gewährt werden können, nicht nach vereinnahmten Entgelten besteuern dürfen.

Fundstelle(n):
KAAAC-76250

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 01.11.2007 - 6 K 2291/07

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