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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 1273/07

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2 S. 2

Abzugsfähigkeit einer Rollstuhlrampe als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen eines auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesenen Steuerpflichtigen für die nachträgliche Errichtung einer an das Wohngebäude angebauten Rampe können eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Fundstelle(n):
OAAAC-76198

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.09.2007 - 12 K 1273/07

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