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Erstattung von Kosten im Kindergeldverfahren
Wird das Einspruchsverfahren durch einen Verstoß der Familienkasse gegen die Amtsermittlungspflicht und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Einspruchsführers veranlasst, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei einer zudem umstrittenen Rechtslage gerechtfertigt.