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FG Hessen 23.11.2006 4 K 3437/04 , NWB direkt 16/2008 S. 3
Erlass von Zoll und Säumniszuschlägen
Der Umstand, dass der EU-Beitritt Polens drei Wochen nach der streitgegenständlichen Einfuhr erfolgt ist, begründet keinen besonderen Umstand für den Erlass von Einfuhrabgaben.