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Gewerbesteuererklärung 2007
Während für den Erhebungszeitraum 2008 bei der Gewerbesteuer wesentliche Änderungen anstehen (vgl. Fehling, NWB F. 5 S. 1617), hat sich die materielle Rechtslage des Gewerbesteuergesetzes vom Erhebungszeitraum 2006 zum Erhebungszeitraum 2007 grds. nicht geändert. Die letzten Änderungen des Gewerbesteuergesetzes sind in der Abhandlung „Gewerbesteuererklärung 2006” (vgl. Kratzer, NWB F. 5 S. 1609) dargestellt und gelten auch für den Erhebungszeitraum 2007. Eine gesetzliche Ergänzung ist lediglich beim gewerbesteuerlichen Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) nach § 9 Nr. 5 i. V. mit § 36 Abs. 8a GewStG zu beachten (vgl. hierzu die Ausführungen unten zu Zeilen 34a bis 44c). – Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2007 knüpft die nachfolgende Darstellung an das amtliche Erklärungsformular 2007 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Die Gewerbesteuererklärung 2007 ist für das maschinelle Verfahren ausgelegt, so dass eine Summenermittlung nicht erforderlich ist. Zur Ermittlung der Zahllast und zur späteren Kontrolle des maschinellen Ergebnisses ist jedoch eine Selbstberechn...