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BFH 13.02.2008 IX R 68/07, NWB 16/2008 S. 124
Einkommensteuer | Barausgleich keine Werbungskosten bei den Stillhalterprämien
Der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den DAX an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (cash-settlement) ist nach dem NWB SAAAC-75968 nicht als Werbungskosten bei den Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG abziehbar.