Keine Vorsteuervergütung an eine unselbständige schweizerische Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft
gem. § 18 Abs. 9 UStG
Leitsatz
1) Die unselbständige schweizerische Zweigniederlassung einer niederländischen B.V. ist im Finanzgerichtsverfahren wegen Umsatzsteuervergütung
beteiligtenfähig. Die Beteiligtenfähigkeit besteht auch nach deren Auflösung und Löschung so lange fort, bis alle Rechtsbeziehungen
zu einer Finanzbehörde abgewickelt sind.
2) Die Prozessfähigkeit einer unselbständigen schweizerischer Niederlassung besteht auch über ihre Auflösung hinaus fort,
solange die Vollmacht des Prozessbevollmächtigten fortbesteht.
3) Eine unselbständige schweizerische Zweigniederlassung ist kein selbständig tätiger Unternehmer im Sinne von Art. 4 Abs.
1 der 6. EG-Richtlinie 77/288/EWG, auf den Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 der einschlägigen 13. EG-Richtlinie 86/560/EWG verweist. Ein
"Unternehmer" im Sinne des Vorsteuervergütungsverfahrens nach § 18 Abs. 9 UStG liegt daher nicht vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 814 Nr. 10 UStB 2008 S. 197 Nr. 7 JAAAC-74425
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