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Latente Steuern im Lichte des BilMoG – Mehrfache Ausweitung des Anwendungsbereichs
Die geplanten Reformen des BilMoG sehen zahlreiche Veränderungen in der einzelgesellschaftlichen sowie der konsolidierten Rechnungslegung deutscher Unternehmen vor . Darüber hinaus sind die Unternehmenspublizität und die Abschlussprüfung ebenfalls von umfangreichen Neuerungen betroffen. Eine der wesentlichen und mit einem deutlich erhöhten Bilanzierungsaufwand verbundenen Neuregelungen des BilMoG ist in der geplanten Neufassung der §§ 274 und 306 HGB-E zu sehen. Ab 2009 soll die Abgrenzung latenter Steuern nach dem international üblichen bilanzorientierten Konzept vorgenommen werden. Neben der Ausdehnung der Abgrenzungskonzeption latenter Steuern durch diese Veränderung erfahren latente Steuern auch durch weitere Neuregelungen des BilMoG, die zu einer abweichenden Behandlung einzelner Sachverhalte nach Handelsrecht und nach Steuerrecht führen, eine Aufwertung. Bevor diese dargestellt werden, wird im folgenden Beitrag zunächst die bisherige sowie zukünftig geplante Abgrenzungskonzeption latenter Steuern nach HGB und DRS 10 erläutert und mit den entsprechenden IFRS-Normen verglichen.
Wie soll zukünftig die Abgrenzung latenter Steuern nach erfolgen?