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Einkommensteuer | keine Verzinsung der Erstattung von Abzugsteuern nach § 50a EStG
▶ Beschluss: Die vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) antragsgemäß nach § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997 festgesetzte Erstattung von Abzugsteuern gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 ist nicht nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO zu verzinsen – Anschluss an , FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH, EuGHE 2006 I S. 9461.
▶ Hinweis: Nach § 233a Abs. 1 Satz 1 AO ist ein Unterschiedsbetrag, der sich bei der Festsetzung u. a. der Körperschaftsteuer ergibt, zu verzinsen. Für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen ist nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO eine Verzinsung ausgeschlossen. Der Ausschluss der Verzinsung bezieht sich dabei generell auf Steuerabzugsbeträge und betrifft (im Bereich der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer) auch Inländer. Die im Streitfall von der Konzertveranstalterin für die Klin., eine britische Ltd., einbehaltene und an das ...