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FG Hamburg 28.9.2007 6 K 94/05, IWB 6/2008 S. 1270

Doppelbesteuerung | Entlassungsabfindungen an beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

▶ Urteil: (1) Bis zur Einführung des Buchst. d in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG durch das StÄndG 2003 v. (BGBl 2003 I S. 2645) mit Wirkung ab dem VZ 2004 bestand bei Zufluss einer Entlassungsabfindung an beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer kein deutscher Besteuerungsanspruch. (2) Entlassungsabfindungen dürfen entgegen der deutschen und der eidgenössischen Steuerverwaltung (vgl. BStBl 1997 I S. 560) nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz nur vom – abkommensrechtlichen – Ansässigkeitsstaat besteuert werden – Anschluss an , BFH/NV 2007 S. 13 (EFG 2008 S. 300).

▶ Hinweis: Der Kl. erhielt nach vorzeitiger, unterjähriger Beendigung seiner Bestellung als Geschäftsführer einer inländischen GmbH eine Abfindung. Die Abfindung wurde zu einem Zeitpunkt geleistet, zu dem der Kl. bereits seinen inländischen Wohnsitz aufgegeben und einen neuen Wohnsitz ...

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