Steuerliche Berücksichtigung von Stückzinsen als negative Einnahmen bei Wegfall der deutschen Steuerpflicht
Leitsatz
1. Stückzinsen, die zur Erzielung von Zinseinnahmen aufgewendet werden, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, sind
nicht als negative Einnahmen bei der deutschen Einkommensbesteuerung zu berücksichtigen.
2. Das in § 11 Abs. 2 EStG verankerte Abflussprinzip setzt voraus, dass es sich dem Grunde nach um abziehbare Aufwendungen
handelt.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 669 Nr. 9 IWB-Kurznachricht Nr. 12/2008 S. 592 IAAAC-73825
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.01.2008 - 2 K 145/05