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Lexikon - Stand: 05.01.2024

Rückstellungen: Konjunkturrisiko

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

Weder unter die ungewissen Verbindlichkeiten noch unter die drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften können allgemeine Geschäftsrisiken wie z. B. das Konjunkturrisiko gefasst werden. Hierfür kommt eine Rückstellungsbildung nicht in Betracht, weder als ungewisse Verbindlichkeit noch als drohender Verlust aus schwebendem Geschäft.

Nach dem muss die Bilanzbewertung auf das einzelne (schwebende) Geschäft ausgerichtet sein. Ob in den Geschäften ein Risiko liegt, kann danach nur im Einzelfall geprüft werden. Keinesfalls dürfen allgemeine Konjunkturrisiken berücksichtigt werden, die nicht unmittelbar die am Bilanzstichtag schwebende Geschäfte betreffen.

Liegt in den am Bilanzstichtag schwebenden Geschäften selbst kein Risiko, so kann der Kaufmann nicht etwa wegen seiner pessimistischen Beurteilung der künftigen Konjunktur eine Rückstellung bilden. Konjunkturrisiken betreffen den Wert des Unternehmens im Ganzen, nicht aber eines einzelnen Geschäfts.

Diese allgemeinen Konjunkturrisiken, die der Kaufmann am Bilanzstichtag befürchtet, dürfen bei der Bewertung der ...


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