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Umsatzsteuer | Unternehmerische Tätigkeit von Einrichtungen des öffentlichen Rechts
Der NWB EAAAC-73420 dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Können die Mitgliedstaaten Tätigkeiten von Staaten, Ländern, Gemeinden oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die nach Art. 13 der 6. EG-RL von der Steuer befreit sind, nur dadurch gem. Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der 6. EG-RL als Tätigkeiten „behandeln”, die diesen Einrichtungen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, dass die Mitgliedstaaten eine dahingehende ausdrückliche gesetzliche Regelung treffen? (2) Können „größere Wettbewerbsverzerrungen” i. S. von Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 i. V. mit Unterabs. 2 der 6. EG-RL nur dann vorliegen, wenn die Behandlung einer Einrichtung des öffentlichen Rechts als Nicht-Steuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zulasten konkurrierender privater Steuerp...