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Beamtenrecht | Kopftuchverbot für Lehrer nur auf gesetzlicher Grundlage
Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Dem zuständigen Landesgesetzgeber steht es frei, eine bislang fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dabei können die einzelnen Länder zu verschiedenen Regelungen kommen ().