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Gewinnauswirkung der Umsatzsteuer bei nach § 24 UStG pauschalierendem Landwirt
Auch bei einem der Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen unterliegenden Landwirt, der die private Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der 1-%-Regelung versteuert, kann die auf den Entnahmevorgang entfallende Umsatzsteuer nicht als zusätzliche Betriebseinnahme erfasst werden.